Elexir-A: Zur Arbeitssituation von Flüchtlingen
Vorläufige Erfahrungen aus der Kampagne gegen Lohnraub der Flüchtlingsinitiative Brandenburg und von Elexir-A
Hintergrund
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Mit dem Mahnbescheid wird ein arbeitsgerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Das Mahnverfahren beruht auf § 46 a Abs. 1 - 3 Arbeitsgerichtsgesetz in Verbindung mit § 688 Zivilprozessordnung und ist ein einfacherer Weg zur gerichtlichen Durchsetzung von Lohnansprüchen als ein "richtiges" Gerichtsverfahren.
Auf einem Vordruck, dem Mahnbescheid, den es in Berlin beim Arbeitsgericht (Magdeburger Platz 1, Ecke Genthiner Straße, 10785 Berlin), aber auch in vielen Kiezläden oder den Schreibwarenabteilungen der großen Kaufhäuser gibt (Achtung: Es gibt verschiedene Mahnbescheide und muss der fürs Arbeitsgericht sein!), gibst Du genau an, von wem Du aus welchem Arbeitsverhältnis wie viel Lohn zu bekommen hast. Dann gibst Du den Mahnbescheid im Arbeitsgericht ab. Der Antrag auf ein Mahnverfahren kann auch persönlich in der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts gestellt werden.
In beiden Fällen wird er dort registriert und – sozusagen als gerichtliche Anfrage – an die ArbeitgeberIn versandt. Jetzt gibt es drei Möglichkeiten:
Die Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren beträgt ca. 2 Prozent der Lohnsumme und sind erst nach Abschluss des Mahnverfahrens fällig.
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